Eigentlich sind es schöne Ideen, da wird man zum Beispiel bei Facebook von Freunden oder anderen Nutzern aufgefordert, zum Beispiel sein eigenes Profilbild durch einen Comichelden aus seiner Jugend zu ersetzen. Manche zollen auf diese Weise auch verstorbenen Promis ihre Ehre und zieren ihr Facebookprofil mit einem Bild ihres Stars.
Das Problem dabei, diese Bilder und die Rechte daran besitzt man in der Regel nicht selbst und bedient sich dabei kurzerhand irgendwo im Internet. Das kann aber Ärger bringen, wie uns Holger Loos, Anwalt für IT- und Medienrecht aus Veitshöchheim verraten hat. Denn dabei begeht man eine Urheberrechtsverletzung und seitens des Rechteinhabers droht eine Abmahnung und die kostet. Zwischen 260 und 500 Euro sind dann pro Bild fällig und damit das nie wieder passiert, muss noch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschrieben werden. Dadurch drohen dann im Wiederholungsfall Strafen die schnell in die Tausende gehen können.
Auch Kinder sind vor Strafen nicht sicher. Laut Facebook haben zwar Kinder unter 13 Jahren auf dem Portal nichts verloren, aber auch wenn sie jünger sein sollten drohen bereits Abmahnungen. Denn bereits Kinder ab sieben Jahren können deliktsfähig sein. Eltern sollten also besonders darauf achten, was ihre Sprösslinge im Netz so treiben.