Egal ob Café, Restaurant, Bar oder Kneipe – eine Selbstständigkeit im Gastronomiebereich in Mainfranken ist immer eine große Herausforderung. Schließlich hängt der Erfolg stark vom Konzept und dem Standort ab, da es bereits etliche Konkurrenten gibt. Hinzu kommt, dass es einige rechtliche Anforderungen gibt, die Gründer beachten müssen.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Café, Bar oder Restaurant
Ein viel zitierter Spruch ist: „Wer nichts wird, wird Wirt“. Damit den Gründer nicht das gleiche Schicksal ereilt wie viele andere, die sich im Gastronomiegewerbe selbständig gemacht haben und pleite gingen, müssen wir das Konsumverhalten der Zielgruppe und den Markt genau unter die Lupe nehmen. Im Jahr 2012 gab es in Deutschland 158.000 Gastronomiebetriebe, wovon 77.000 Restaurants mit Bedienung waren. Der Jahresumsatz belief sich auf 260.000 Euro durchschnittlich. Daher darf der Gründer die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen niemals aus den Augen verlieren.
Ein Restaurantbesuch oder Ausgaben für Getränke in der Kneipe sind Teile des Konsums, die als erstes wegfallen, wenn Menschen sparen müssen. Daher sind im Gaststättengewerbe Krisenphasen besonders schnell spürbar. Aus diesem Grund muss der Gastronom auch in der Lage sein, Veränderungen und Trends im Konsumverhalten frühzeitig erkennen zu können.
Wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Gründung
Der Standort für das Gewerbe muss mit Bedacht ausgewählt und auf zahlreiche Faktoren geprüft werden, wie beispielsweise Laufkundschaft, Kundennähe, Erreichbarkeit und Attraktivität.
- Gibt es bereits alternative Angebote in der Nähe des Standorts?
- Welche Preise nehmen die Wettbewerber?
- Passt das Viertel, welches für den Standort ausgewählt wurde, ins Konzept?
Außerdem sind einige rechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. So ist zum Beispiel für den Ausschank alkoholischer Getränke eine entsprechende Schankerlaubnis erforderlich, die beim Ordnung- oder Gewerbeamt beantragt werden muss. Außerdem gibt es zahlreiche Vorschriften für die Räumlichkeiten, die vom Gewerbeaufsichtsamt abgenommen werden müssen. Das Gesundheitsamt muss für den Gründer und seine Mitarbeiter Gesundheitszeugnisse erstellen und es bestehen strenge Hygienevorschriften, die der Branchenverband DEHOGA in einem Leitfaden zusammengestellt hat.
Technische Ausstattung und Einrichtung – wo kaufen?
Ein Gastronomiebetrieb benötigt eine andere Geschäftseinrichtung als zum Beispiel ein Büro. Daher sollten sich Gründer schon im Vorfeld mit dem Thema technische Ausstattung auseinandersetzen, da diese unter anderem ein Aushängeschild des Betriebs ist und zudem hohe Investitionen erfordert.
Dazu zählen im Übrigen nicht nur die Tische und Stühle im Gastraum, sondern auch noch jegliche Küchentechnik von Ofen und Herd über Kühlgeräte bis hin zu Spülmaschinen, wie es sie zum Beispiel bei Händlern und auf Plattformen wie Gastrozentrale.de zu kaufen gibt – dort können sich Gründer auch einen guten Überblick über die voraussichtlichen Kosten verschaffen.
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