Für welche Geschäfte gilt Click & Meet?
Grundsätzlich wird zwischen inzidenzabhängigen und -unabhängigen Geschäften unterschieden. Inzidenzunabhängig sind unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Frisöre und Babyfachmärkte.
Inzidenzabhängig sind alle übrigen Geschäfte, wie beispielsweise Mode-Läden und Elektronik-Märkte. Seit dem 12. April zählen auch Blumenländen, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumärkte und Buchhandlungen wieder dazu.
Welche Geschäfte und Dienstleister inzidenzabhängig und -unabhängig sind steht in einer Übersicht des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Wann gilt Click & Meet?
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 50 dürfen die inzidenzabhängigen Geschäfte normal öffnen.
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 gilt „Click & Meet“ (Terminshopping).
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 gilt weiter „Click & Meet“, allerdings mit Vorlage eines aktuellen, negativen Coronatests.
- Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 müssen die Geschäfte schließen, dann ist nur noch „Click & Collect“ (Abholung vorbestellter Waren auf Termin) möglich.
Welche Vorgaben gibt es für Click & Meet?
- Zutritt für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum. Wichtig: Die Terminbuchung kann auch unmittelbar vor Betreten des Geschäfts erfolgen.
- Bei einer Inzidenz über 100 muss ein negativer Coronatest vorgelegt werden. Dieser Test kann entweder in maximal 48 Stunden alter PCR-Test sein oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest. Teilweise sind auch Tests vor Ort möglich. Ein negativer Selbsttest reicht nicht aus (keine Nachvollziehbarkeit gegeben)
- Warteschlagen bei Terminvergaben vor Ort sind zu vermeiden.
- Begrenzung des Zugangs auf einen Kunden pro 40qm Verkaufsfläche.
- Erfassung der Kontaktdaten der Kunden (analog oder elektronisch): Vor- und Nachname, sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift), Zeitraum des Aufenthaltes
- Werden gegenüber dem zur Erhebung Verpflichteten Kontaktdaten angegeben, müssen sie wahrheitsgemäß sein (Plausibilitätsprüfung).
- Löschung bzw. Vernichtung der personenbezogenen Kontaktdaten nach vier Wochen.
- Einhaltung der Sicherheitsabstände und Hygieneregeln, entsprechende Hinweisschilder zum Selbstausdruck finden Sie beim Handelsverband unter https://einzelhandel.de/themeninhalte/coronavirus-menue/12657-hinweise-zum-ende-des-shutdowns
- Hinweise zur Tragepflicht von FFP2-Masken für Kunden.
- Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (OP-Maske) für das Personal.