Für welche Geschäfte gilt Click & Meet?

Grundsätzlich wird zwischen inzidenzabhängigen und -unabhängigen Geschäften unterschieden. Inzidenzunabhängig sind unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Frisöre und Babyfachmärkte.

Inzidenzabhängig sind alle übrigen Geschäfte, wie beispielsweise Mode-Läden und Elektronik-Märkte. Seit dem 12. April zählen auch Blumenländen, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumärkte und Buchhandlungen wieder dazu.

Welche Geschäfte und Dienstleister inzidenzabhängig und -unabhängig sind steht in einer Übersicht des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

Wann gilt Click & Meet?

  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 50 dürfen die inzidenzabhängigen Geschäfte normal öffnen.
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 gilt „Click & Meet“ (Terminshopping).
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 gilt weiter „Click & Meet“, allerdings mit Vorlage eines aktuellen, negativen Coronatests.
  • Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 müssen die Geschäfte schließen, dann ist nur noch „Click & Collect“ (Abholung vorbestellter Waren auf Termin) möglich.

Welche Vorgaben gibt es für Click & Meet?

  • Zutritt für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum. Wichtig: Die Terminbuchung kann auch unmittelbar vor Betreten des Geschäfts erfolgen.
  • Bei einer Inzidenz über 100 muss ein negativer Coronatest vorgelegt werden. Dieser Test kann entweder in maximal 48 Stunden alter PCR-Test sein oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest. Teilweise sind auch Tests vor Ort möglich. Ein negativer Selbsttest reicht nicht aus (keine Nachvollziehbarkeit gegeben)
  • Warteschlagen bei Terminvergaben vor Ort sind zu vermeiden.
  • Begrenzung des Zugangs auf einen Kunden pro 40qm Verkaufsfläche.
  • Erfassung der Kontaktdaten der Kunden (analog oder elektronisch): Vor- und Nachname, sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift), Zeitraum des Aufenthaltes
  • Werden gegenüber dem zur Erhebung Verpflichteten Kontaktdaten angegeben, müssen sie wahrheitsgemäß sein (Plausibilitätsprüfung).
  • Löschung bzw. Vernichtung der personenbezogenen Kontaktdaten nach vier Wochen.
  • Einhaltung der Sicherheitsabstände und Hygieneregeln, entsprechende Hinweisschilder zum Selbstausdruck finden Sie beim Handelsverband unter https://einzelhandel.de/themeninhalte/coronavirus-menue/12657-hinweise-zum-ende-des-shutdowns
  • Hinweise zur Tragepflicht von FFP2-Masken für Kunden.
  • Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (OP-Maske) für das Personal.