Aktienhandel ohne Provision in der aktuellen Krise

Aktienhandel ohne Provision in der aktuellen Krise

Immer mehr private Anleger steigen in den Aktienhandel ein, denn dieser verspricht deutlich mehr Rendite im Vergleich zum klassischen Sparbuch oder Tagesgeldkonto. Zugleich erleichtern die Broker ihren Kunden mit einem kostenlosen Depot und verschiedenen Handelsmöglichkeiten den Start an der Börse. Angesichts der aktuellen Krise versuchen die privaten Anleger ihr Vermögen möglichst lukrativ anzulegen und das Maximum aus den Renditen zu holen. Das gelingt vor allen Dingen bei den Anbietern, die auf Provisionen und Gebühren verzichten.

Was steckt hinter der Provision?

Bei den meisten Brokern zahlen die Anleger eine Handelsgebühr, sobald sie Aktien verkaufen oder kaufen. Bei einem Verzicht auf diese Provision, entfallen zusätzliche Gebühren beim Aktienhandel. Dafür erheben einige Anbieter vierteljährlich eine Verwaltungsgebühr oder eine Pauschale für den Aufwand, der im Zusammenhang mit dem Aktienhandel entsteht. Auf BestBrokerReviews.com Deutschland finden interessierte Anleger zum Beispiel Erfahrungsberichte und Testberichte zu den aktuellen Brokern auf dem Markt. Auf dem Prüfstand stehen die Gebühren, die Provision, die Benutzung, das Handelsangebot und die Sicherheit. Der eigentliche Vorteil liegt in dem objektiven Vergleich unterschiedlicher Anbieter, sodass ein Kunde sich für einen Broker entscheiden kann, der am besten zu den persönlichen Voraussetzungen und Finanzen passt.

Was ist zu beachten bei den Provisionszahlungen?

Stellt der Broker seinen Anlegern Provisionen in Rechnung, geht so ein Teil der Gewinne verloren. Das ist bei einigen Portalen sogar schon der Fall, wenn der Anleger noch gar nicht begonnen hat zu traden. Lohnt sich der Aktienhandel technisch, muss jeder Kunde selbst herausfinden, ob sich die tatsächlichen Renditen oder Gewinne rentieren, wenn Sie die Provisionszahlungen abgezogen haben. Der eigentliche Sinn besteht nämlich darin, die Renditen aus zu schöpfen. Deshalb gehören die Provisionen zu einem wesentlichen Kriterium, das im Vergleich der Broker schwer ins Gewicht fällt.

Ein weiteres lukratives Angebot entsteht, wenn ein Kunde die Möglichkeit hat, über sein Smartphone auf ein Depot zurückzugreifen. Hier gibt es ebenfalls ein ausgesuchtes Angebot und Portfolio provisionsfreier Anlage. Oftmals müssen sich die Trader mit einer Limitierung der Auswahlmöglichkeiten zurechtfinden. Dafür haben Sie die Chance, bares Geld zu sparen, indem die zusätzlichen Kosten entfallen. Die Vorteile im mobilen Handel liegen in der schnellen Handlungsfähigkeit und im Hinblick auf die unterschiedlichen Bewegungen und Börsenphasen. Gerade in der Krise verpassen die Anleger keine wichtigen Entwicklungen und News am Markt, die sich unweigerlich auf ihre Geldanlage auswirken.

Alternative zum klassischen Sparbuch

Neben dem Verzicht auf die Gebühren wünschen sich die meisten eine intuitive und einfache Bedienung. Das Hauptaugenmerk liegt auf einer verständlichen Erklärung und Darstellung der Handelsmöglichkeiten. Nur dann ist die Plattform für Einsteiger geeignet, die bis dato ihr Geld nur auf dem Sparbuch geparkt hatten. Die meisten fleißigen Sparer sind mit den Renditen und den Ergebnissen nach jahrelangem sparen nicht mehr zufrieden. Sie suchen nach einer Alternative, wollen dafür aber keine hohen Gebühren ausgeben. Hier empfehlen sich ETF Sparpläne und langfristige Investitionen. In diesem Fall ist es nicht tragisch, wenn die Auswahl sinkt, dafür aber auch die Provisionen entfallen.

Die Stärken der neuen Broker erkennen

Es geht dem Anleger in erster Linie darum, das Maximum aus der Geldanlage zu holen und ein Gefühl für den Aktienhandel zu bekommen. Wer Provisionen eingespart, muss im Gegenzug seine eigene Zeit investieren. Der Aktienhandel kostet in erster Linie Zeit, in der sich ein Interessierter und Neukunde erst einmal in ein Unternehmen, die Anlagen, die Aktien und die Eigenschaften des Wertpapierhandels einliest, um die Details zu verstehen. Inzwischen gibt es wirklich lohnenswerte und lukrative Anbieter, die die den technologischen Fortschritt genutzt haben und einen provisionsfreien Handel anbieten. In diesen Bereich fallen zum Beispiel die neuen Neo-Broker, die sich auf eine bestimmten Handelsbereich, wie zum Beispiel das App-Trading, fokussiert haben und vollständig auf Gebühren verzichten oder pro Order nur geringe Fremdspesen in Höhe von einem Euro berechnen.

Corona in der Region: Zahlen und Infos zu den Lockdown-Maßnahmen

Corona in der Region: Zahlen und Infos zu den Lockdown-Maßnahmen

Hier geben wir Euch einen aktuellen Überblick über die Coronazahlen im Sendegebiet, die Maßnahmen und alles Wissenswerte rund um das Virus. Einfach auf die einzelnen Themenbilder klicken.

Corona-FAQs – Die Fragen der Hörer

Corona-FAQs – Die Fragen der Hörer

Die meistgestellten Fragen der Hörer zu den FFP2-Masken

Wie lang darf die FFP2-Maske getragen werden?

Am Stück sollte laut RKI die Maske maximal 75 Minuten getragen und dann eine Pause von 30 Minuten gemacht werden. Wolfgang Schiedermair vom Unterfränkischen Apothekenverband rät, die Masken – wenn man sie immer mal wieder kurz aufsetzt – nicht länger als vier Tage zu verwenden. Dazwischen sollte man sie immer wieder gut trocknen lassen. Auf keinen Fall sollte sie aber in den Backofen gelegt werden.

Warum FFP2-Maske tragen?

Laut Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte dienen die Masken sowohl dem Eigen- als auch dem Fremdschutz. Haben die FFP2-Masken ein Ventil, ist der Fremdschutz aber nur gering – weil ja eben Luftaustausch stattfindet. Der Träger kann dadurch aber die Luftzufuhr regulieren und oftmals leichter atmen.

Woran erkenne ich eine zertifizierte FFP2-Maske?

Das Design der FFP2-Masken ist unterschiedlich. Was aber bei zertifizierten Masken immer gleich ist, ist das CE-Kennzeichen „EN 149:2001+A1:2009“. Haben sie dieses, entsprechen sie der europäischen Norm. Das heißt, sie müssen im Test gezeigt haben, dass sie mindestens 94 Prozent der Aerosole filtern können.

Welche Masken dürfen bei FFP2-Pflicht getragen werden?

Laut bayerische Gesundheitsministerium sind diese erlaubt:

  • FFP3 (Europa)
  • N95 (NIOSH-42C FR84, USA),
  • P2 (AS/NZ 1716:2012, Australien/Neuseeland)
  • KF94 (Korea 1st Class KMOEL-2017-64)
  • DS (Japan JMHLW-Notification 214,2018)
  • KN95 (GB2626-2006, China)

Jegliche Masken des Hersteller Livinguard sind aktuell nicht zugelassen!

Wo und wann muss ich eine FFP2-Maske tragen?

Eine FFP2-Maske müssen wir an folgenden Orten tragen:

  • beim Einkaufen und auf Supermarktparkplätzen
  • im ÖPNV und an den Haltestellen
  • in Gottesdiensten
  • bei Click und Collect oder der Abholung jeglicher Waren
  • in allen anderen geöffneten Betrieben und beim Markteinkauf
  • in Arztpraxen
  • beim Besuch von Alten- und Pflegeheimen
Gilt die Maskenpflicht auch bereits an den Haltestellen des ÖPNV?

Ja, die Maskenpflicht gilt, wie bisher auch in den zum öffentlichen Personennahverkehr gehörenden Einrichtungen (z. B. an Haltestellen).

Muss die FFP2-Maske nur in den Verkaufsräumen getragen werden, oder beispielsweise auch auf Parkplätzen?

Überall da, wo bisher im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden musste, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Das heißt in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen, vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen.

Welche Personengruppen sind von der Maskenpflicht ausgenommen?

Es bleibt bei den bereits geltenden Ausnahmeregelungen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren müssen keine FFP2-Maske tragen. Das heißt, es bleibt bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab einem Alter von 6 Jahren.

Müssen Verkäufer auch FFP2-Masken tragen?

Nein, für die Beschäftigten im Einzelhandel bleibt es – zur Wahrung der Vorgaben des Arbeitsschutzes – bei der bisherigen Regelung. Es genügt also eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Wie ist die Regel, wenn eine Plexiglasabtrennung vorhanden ist?

Auch hier bleibt es bei der bisherigen Regelung. Das heißt, dass in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften die Maskenpflicht für das Personal entfällt, wenn durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.

Sind Geimpfte von der Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske ausgenommen?

Nein. Derzeit liegen noch keine belastbaren Erkenntnisse über eine mögliche Infektiosität geimpfter Personen vor.

Müssen auch Schwangere die FFP2-Masken tragen?

Eine spezielle Ausnahme für Schwangere ist derzeit nicht vorgesehen, es gelten weiterhin die allgemeinen Ausnahmen. Der besondere Schutz von Schwangeren und ihrer ungeborenen Kinder spricht in der Regel für die regelmäßig kurzzeitige Verwendung von FFP2-Masken in Risikokonstellationen.

Müssen die FFP2-Masken auch in Regional- und Fernzügen der Deutschen Bahn getragen werden?

Die FFP2-Masken müssen in Zügen des Nahverkehrs getragen werden. In Zügen des Fernverkehrs gilt diese Pflicht nicht.

Was gilt für Abholdienste, die schon vor Click & Collect erlaubt waren, beispielsweise die Abholung von Lebensmitteln? Muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden, selbst wenn zur Abholung das Gebäude nicht betreten wird?

Ja.

Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein Ministerpräsident eine solche Entscheidung fällen?

Grundlage für die Pflicht ist eine Rechtsverordnung, die auf der Grundlage von § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1, § 28a IfSG erlassen wird.

Alles rund ums Testen

Alles rund ums Testen

Alle Infos zu Schnelltests

Corona-Schnelltests sollen eine wichtige Hilfe auf dem Weg zurück zur Normalität werden. Jeder Bürger hat Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. Das Ergebnis eines Schnelltests ist bereits nach wenigen Minuten verfügbar. Da es dabei jedoch zu falsch-positiven Ergebnissen kommen kann, muss ein positiver Schnelltest immer durch einen PCR-Test bestätigt werden.

 

Schnelltests in Würzburg Stadt und Landkreis:

In Stadt und Landkreis Würzburg gibt es mittlerweile über 50 Möglichkeiten für Corona-Schnelltests (inkl. Apotheken). Eine Übersicht steht hier, auf der Internetseite das Landratsamts Würzburg.

Seit Anfang April gibt es eine Schnellteststrecke für Autofahrer auf dem Gelände der Disco „Airport“ in der Gattingerstraße. Die Besonderheit für diese Teststrecke ist auch, dass vorab kein Termin nötig ist. Es muss aber zuvor HIER eine Registrierung durchgeführt werden. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr. An Sonn- und Feiertagen hat die Drive-Through-Schnellteststrecke geschlossen.

Eine besonders zentral gelegene Teststelle gibt es im Burkadushaus (Am Bruderhof 1) in Würzburg. Hier ist vorab kein Termin nötig. Öffnungszeiten: täglich von 10 bis 20 Uhr.

Gut erreichbar ist auch die Schnellteststrecke auf dem IKEA-Parkplatz auf der Mainfrankenhöhe. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag von 9 bis 18 Uhr. Termine und Online-Registrierung unter www.asb-testzentrum.de.

 

 

Schnelltests in Kitzingen:

Die Antigen-Schnelltests werden im Landkreis Kitzingen aktuell in drei Schnelltest-Zentren angeboten (Kitzingen, Dettelbach und Volkach). Eine Übersicht über alle Teststellen (inkl. Apotheken) gibt es hier, auf der Seite des Landratsamt Kitzingen.

 

Schnelltests in Main-Spessart:

Im Landkreis Main-Spessart gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Schnelltests an Teststrecken und in Apotheken. Eine Übersicht gibt es hier, auf der Internetseite des Landkreis Main-Spessart.

In der Scherenberghalle in Gemünden werden neben PCR-Tests auch Antigen-Schnelltests angeboten. Alle Infos und die Terminvereinbarung gibt es hier.

Das Schnelltestzentrum der Stadt Lohr ist von der Alten Turnhalle an die Mainlände umgezogen. Für die Tests dort ist kein Termin notwendig, vorab ist aber eine Registrierung erwünscht.

 

Diese Liste wird aktualisiert und garantiert keine Vollständigkeit.

 

Alle Infos zu den PCR-Testmöglichkeiten

Neben den Schnelltests gibt es auch die Möglichkeit, einen regulären PCR-Test zu machen. Im Unterschied zum Schnelltest muss die Probe ins Labor geschickt werden. In der Regel sind PCR-Tests aussagekräftiger als Schnelltests.

Stadt & Landkreis Würzburg:

  • Testzentrum an der Talavera: Öffnungszeiten montags bis freitags von 12 bis 21 Uhr. Tests sind für Fußgänger und Autofahrer möglich. Kinder können zwischen 17 und 19 Uhr getestet werden, dann steht dort speziell geschultes Personal bereit.
  • Testzentrum im Gebäude D20 der Uniklinik: Öffnungszeiten montags bis freitags von 8 bis 15.30 Uhr

Für beide Teststationen muss vorab ein Termin vereinbart werden. Das geht über die Webseite www.testzentrum-wuerzburg.de.

Landkreis Kitzingen:

Wer sich im Lkr. Kitzingen testen lassen will, muss vorher HIER einen Termin vereinbaren. Für das Zentrum wird die bisherige Corona-Teststrecke in Albertshofen genutzt. Getestet wird dort von Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr.

Landkreis Main-Spessart:

Im Landkreis Main-Spessart gibt es zwei Testzentren:

  • Klinikum Main-Spessart in Marktheidenfeld: Die Testung findet hier ausschließlich in Form einer Drive-In-Station statt, ohne PKW ist keine Testung möglich. Wer sich testen lassen will, kann sich montags bis freitags zwischen 9 und 13 Uhr telefonisch unter 09390/502-2220 anmelden. Termine können HIER auch online vereinbart werden.
  • Scherenberghalle in Gemünden: Im Gegensatz zum Testzentrum Marktheidenfeld erfolgt die Testung hier nicht im PKW, sondern wird im Gebäude selbst vorgenommen. Alle Infos und Terminbuchung HIER.

Testmöglichkeiten bei Ärzten:

Über die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) könnt ihr herausfinden, welche Ärzte kostenlose Corona-Tests anbieten. HIER geht es zur Online-Suche.

Alles rund ums Impfen

Alles rund ums Impfen

In dieser Reihenfolge wird in Bayern geimpft

Der Impfreihenfolge in Bayern liegt die Corona-Impfverordnung des Bundeszu Grunde. Anhand derer wurden drei Gruppen mit den Personen festgelegt, die zuerst geimpft werden sollen.

Innerhalb der Gruppen kann in Einzelfällen von der Reihenfolge abgewichen werden, nämlich dann, wenn die Impfungen dadurch besser organisiert werden können oder sonst Impfstoff entsorgt werden müsste.

Impfgruppe 1:

u.a.

  • Personen im Alter ab 80 Jahren
  • Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen
  • Personal in der Altenpflege
  • Beschäftigte in Senioren- und Pflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko (u.a. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)

Impfgruppe 2:

u.a.

  • Personen im Alter zwischen 70 und 79 Jahren
  • Personen mit Trisomie 21
  • Menschen mit u.a. Demenz, geistiger Behinderung, schwerer psychiatrischer Erkrankung, Organtransplantation, Diabetes
  • Personal in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz, geistiger Behinderung oder schwerer psychiatrischer Erkrankung
  • Bis zu zwei Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen sowie von Schwangeren
  • Personal mit hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen wie Haus- und Zahnarztpraxen
  • Polizisten, Soldaten und Ordnungskräfte (wenn sie durch ihre Arbeit einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind)
  • Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in Kitas und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen arbeiten

Impfgruppe 3:

u.a.

  • Personen im Alter zwischen 60 und 69 Jahren
  • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen (z.B. chronische Nierenerkrankungen, Adipositas, Herzinsuffizienz, Asthma oder chronisch enzündliche Darmerkrankungen)
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, auf die einer der zwei vorigen Punkte zutrifft
  • Personen mit wichtigen Positionen in der Regierung, Verwaltung, bei der Bundeswehr, der Polizei, der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz, dem Technische Hilfswerk, der Justiz oder beim Zoll
  • Personen in medizinischen Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko (bspw. Labore)
  • Personen aus der kritischen Infrastruktur (z.B. Apotheker, Bestatter, Wasser- und Energieversorgung)
  • Personen, die in Supermärkten arbeiten
  • Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen arbeiten (und die nicht bereits in Gruppe 2 erfasst worden sind)

Anschließend folgt der Rest: Also Gesunde ohne Risiko, schwer an Corona zu erkranken.

Eine wichtige Info an Lehrer und Kita-Mitarbeiter:

Achtung! Wer sich schon über impfzentren.bayern für die Corona-Impfung registriert hat, muss sich jetzt erneut einloggen und angeben, dass er in einer Kita oder Schule arbeitet. Die Software hat dazu ein Update bekommen, nachdem die Bundesregierung beschlossen hat, ihre Impfung vorzuziehen. Wer sich noch nicht registriert hat, kann das weiter tun.

FAQ Corona-Impfung

Nach anfänglichen Lieferschwierigkeiten kommt nun immer mehr Corona-Impfstoff in Mainfranken an. Seit 22. Februar wird nun in der Region neben den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna auch der von AstraZeneca verabreicht. Die Impfung sorgt bei vielen aber noch für Unsicherheiten und Fragen. Diese beantworten wir hier:

Was unterscheidet die Corona-Impfstoffe? 

Zugelassen in der EU sind zur Zeit zwei verschiedene Impfstoffarten. Zum einen sind das mRNA-Impfstoffe, wie die von Biontech/Pfizer und Moderna. Es handelt sich um eine neu entwickelte Impfstoff-Art. Zum anderen gibt es die sogenannten vektorbasierten Impfstoffe. Diese Art Impfstoff gibt es schon länger. Dazu zählt beispielsweise der Impfstoff von AstraZeneca. 

Was ist ein mRNA, was ein vektorbasierter Impfstoff? 

Eins vorweg: mRNA klingt fast wie DANN, greift aber nicht in unser Erbgut ein. mRNA-Impfstoffe sagen der Zelle, sie soll ein kleines Teil der Coronavirus-Hülle, das sogenannte Spike-Protein, nachbauen. Dann werden Antikörper dagegen gebildet. Gleiches geschieht beim vektorbasierten Corona-Impfstoff – also erst das Spike-Protein, dann die Antikörper werden gebildet. Um das in Gang zu setzen arbeiten diese Impfstoffe aber mit einem „anderen“, ungefährlichen Virus – das sozusagen als „Überträger“ die Botschaft in die Zelle bringt. 

Wer darf sich nicht impfen lassen? 

Impfen lassen dürfen sich laut den Würzburger Experten, Menschen mit rheumatischen oder Autoimmunerkrankungen, genauso wie Diabetiker und die meisten Allergiker. Das gilt auch für Krebspatienten. Übersichtlicher wird es, wenn wir anschauen, wer nicht geimpft werden sollte: Das sind nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission Personen mit akuten Infektionen – also diejenigen, die sowieso schon schwer krank sind. Auch Schwangere dürfen keine Corona-Impfung bekommen – hier handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme. Ausgenommen von der Impfung sind derzeit auch Kinder und Jugendliche – für sie ist noch kein Impfstoff zugelassen. 

Verhindern Impfungen Langzeitfolgen nach Corona-Erkrankung?

Davon ist laut den Würzburger Forschern auszugehen. Impfungen sollen ja schwere Verläufe verhindern. Und wer weniger schwer erkrankt, hat höchstwahrscheinlich auch mildere Krankheitssymptome und damit auch die Chance auf geringere oder keine Langzeitfolgen nach einer Corona-Erkrankung. 

Ist der AstraZeneca-Impfstoff schlechter? 

Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe haben eine hohe Wirksamkeit, sonst wären sie nicht zugelassen worden. Weil in der EU so streng auf die Gesundheit der Menschen geachtet wird, sind Impfstoffe hier auch viel später zugelassen worden als in anderen Ländern. Der Impfstoff von AstraZeneca hat eine Wirksamkeit von etwa 70 Prozent – Moderna und Biontech liegen bei über 90 Prozent. Trotzdem ist die Wirksamkeit von AstraZeneca laut Würzburger Experten deutlich höher als die der Grippeimpfung und deshalb keine „2. Wahl“. 

Was bedeutet eigentlich Wirksamkeit – Beispiel: Biontech ist über 90 Prozent wirksam: 

Das bedeutet nicht, wer geimpft ist, ist zu 90 Prozent vor einer Infektion oder schweren Erkrankung geschützt. Sondern es heißt: Nach Impfung werden 90 Prozent weniger Infektionen erwartet. Ob die, die sich infizieren dann einen leichten oder schweren Verlauf haben, darüber gibt die Wirksamkeit keine Auskunft. 

Schützen die Impfstoffe auch vor den Corona-Mutationen? 

Ja. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca auch bei Infektionen mit den Corona-Mutationen wirken. Wahrscheinlich ist die Wirkung aber geringer als bei der bisherigen „Ur-Corona-Form“. Gegen schwere Verläufe könnten – so aktueller Stand – alle drei Impftypen aber schützen. 

Wurden nach AstraZeneca-Impfungen mehr Nebenwirkungen beobachtet: 

Nein. Es sind ähnliche Nebenwirkungen aufgetreten wie bei den anderen Corona-Impfstoffen. Dazu zählen Schmerzen an der Einstichstelle, Schlappheit oder Fieber. Beim AstraZeneca-Präparat treten sie aber häufig schon nach der ersten, bei den anderen meist erst nach der zweiten Impfung auf. Das könnte aber auch daran liegen, dass der AstraZeneca-Impfstoff jungen Leuten verabreicht wird. Die reagieren oft stärker. 

Was hilft es anderen, wenn ich mich impfen lasse?

Ziel ist ja die Herdenimmunität. Das hießt: Ein großer Teil der Bevölkerung ist immun gegen Corona. Um das zu erreichen müssen ganz viele Personen geimpft werden. Ab 50 Prozent Durchimpfung könnten schon erste Effekte eintreten – vermuten die Würzburger-Forscher. In Würzburg-Stadt und Landkreis sind (Stand 24. Februar 2021) etwas mehr als sechs Prozent der Einwohner geimpft. Ziel der Herdenimmunität ist es, Personen die sich nicht impfen lassen können – aus Krankheitsgründen oder aktuell eben Kinder – auch vor Corona-Erkrankungen zu schützen. 

Würzburger Experte klärt über Impfstoffe auf

Prof. August Stich ist Chefarzt der Tropenmedizin und Infektiologe am Klinikum Würzburg Mitte. Er hat sich als Tropenmediziner schon vor Corona viel mit Impfstoffen, deren Wirkung und Nebenwirkungen auseinandergesetzt und kennt sich aus mit Aufklärungsgesprächen, Impfstoffherstellung und -verabreichung.

Der Experte erklärt das Prinzip eine Impfung, was wirkliche neu ist an den Corona Impfstoffen und was der aktuelle Stand der Wissenschaft ist. Hier der erste Teil unseres ausführlichen Interviews: