Die meistgestellten Fragen der Hörer zu den FFP2-Masken
Wie lang darf die FFP2-Maske getragen werden?
Am Stück sollte laut RKI die Maske maximal 75 Minuten getragen und dann eine Pause von 30 Minuten gemacht werden. Wolfgang Schiedermair vom Unterfränkischen Apothekenverband rät, die Masken – wenn man sie immer mal wieder kurz aufsetzt – nicht länger als vier Tage zu verwenden. Dazwischen sollte man sie immer wieder gut trocknen lassen. Auf keinen Fall sollte sie aber in den Backofen gelegt werden.
Warum FFP2-Maske tragen?
Laut Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte dienen die Masken sowohl dem Eigen- als auch dem Fremdschutz. Haben die FFP2-Masken ein Ventil, ist der Fremdschutz aber nur gering – weil ja eben Luftaustausch stattfindet. Der Träger kann dadurch aber die Luftzufuhr regulieren und oftmals leichter atmen.
Woran erkenne ich eine zertifizierte FFP2-Maske?
Das Design der FFP2-Masken ist unterschiedlich. Was aber bei zertifizierten Masken immer gleich ist, ist das CE-Kennzeichen „EN 149:2001+A1:2009“. Haben sie dieses, entsprechen sie der europäischen Norm. Das heißt, sie müssen im Test gezeigt haben, dass sie mindestens 94 Prozent der Aerosole filtern können.
Welche Masken dürfen bei FFP2-Pflicht getragen werden?
Laut bayerische Gesundheitsministerium sind diese erlaubt:
- FFP3 (Europa)
- N95 (NIOSH-42C FR84, USA),
- P2 (AS/NZ 1716:2012, Australien/Neuseeland)
- KF94 (Korea 1st Class KMOEL-2017-64)
- DS (Japan JMHLW-Notification 214,2018)
- KN95 (GB2626-2006, China)
Jegliche Masken des Hersteller Livinguard sind aktuell nicht zugelassen!
Wo und wann muss ich eine FFP2-Maske tragen?
Eine FFP2-Maske müssen wir an folgenden Orten tragen:
- beim Einkaufen und auf Supermarktparkplätzen
- im ÖPNV und an den Haltestellen
- in Gottesdiensten
- bei Click und Collect oder der Abholung jeglicher Waren
- in allen anderen geöffneten Betrieben und beim Markteinkauf
- in Arztpraxen
- beim Besuch von Alten- und Pflegeheimen
Gilt die Maskenpflicht auch bereits an den Haltestellen des ÖPNV?
Ja, die Maskenpflicht gilt, wie bisher auch in den zum öffentlichen Personennahverkehr gehörenden Einrichtungen (z. B. an Haltestellen).
Muss die FFP2-Maske nur in den Verkaufsräumen getragen werden, oder beispielsweise auch auf Parkplätzen?
Überall da, wo bisher im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden musste, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Das heißt in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen, vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen.
Welche Personengruppen sind von der Maskenpflicht ausgenommen?
Es bleibt bei den bereits geltenden Ausnahmeregelungen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren müssen keine FFP2-Maske tragen. Das heißt, es bleibt bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab einem Alter von 6 Jahren.
Müssen Verkäufer auch FFP2-Masken tragen?
Nein, für die Beschäftigten im Einzelhandel bleibt es – zur Wahrung der Vorgaben des Arbeitsschutzes – bei der bisherigen Regelung. Es genügt also eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Wie ist die Regel, wenn eine Plexiglasabtrennung vorhanden ist?
Auch hier bleibt es bei der bisherigen Regelung. Das heißt, dass in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften die Maskenpflicht für das Personal entfällt, wenn durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.
Sind Geimpfte von der Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske ausgenommen?
Nein. Derzeit liegen noch keine belastbaren Erkenntnisse über eine mögliche Infektiosität geimpfter Personen vor.
Müssen auch Schwangere die FFP2-Masken tragen?
Eine spezielle Ausnahme für Schwangere ist derzeit nicht vorgesehen, es gelten weiterhin die allgemeinen Ausnahmen. Der besondere Schutz von Schwangeren und ihrer ungeborenen Kinder spricht in der Regel für die regelmäßig kurzzeitige Verwendung von FFP2-Masken in Risikokonstellationen.
Müssen die FFP2-Masken auch in Regional- und Fernzügen der Deutschen Bahn getragen werden?
Die FFP2-Masken müssen in Zügen des Nahverkehrs getragen werden. In Zügen des Fernverkehrs gilt diese Pflicht nicht.
Was gilt für Abholdienste, die schon vor Click & Collect erlaubt waren, beispielsweise die Abholung von Lebensmitteln? Muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden, selbst wenn zur Abholung das Gebäude nicht betreten wird?
Ja.
Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein Ministerpräsident eine solche Entscheidung fällen?
Grundlage für die Pflicht ist eine Rechtsverordnung, die auf der Grundlage von § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1, § 28a IfSG erlassen wird.