Hier die tagesaktuellen Zahlen im Überblick
STADT WÜRZBURG | Infektionen gesamt (Vortag): | Inzidenzwert: |
Neuinfektionen der letzten 7-Tage: | Todesfälle (gesamt): | |
Diese Regeln gelten hier: |
LKR. WÜRZBURG | Infektionen gesamt (Vortag): | Inzidenzwert: |
Neuinfektionen der letzten 7-Tage: | Todesfälle (gesamt): | |
Diese Regeln gelten hier: |
LKR. KITZINGEN | Infektionen gesamt (Vortag): | Inzidenzwert: |
Neuinfektionen der letzten 7-Tage: | Todesfälle (gesamt): | |
Diese Regeln gelten hier: |
LKR. MSP | Infektionen gesamt (Vortag): | Inzidenzwert: |
Neuinfektionen der letzten 7-Tage: | Todesfälle (gesamt): | |
Diese Regeln gelten hier: |
STADT SCHWEINFURT | Infektionen gesamt (Vortag): | Inzidenzwert: |
Neuinfektionen der letzten 7-Tage: | Todesfälle (gesamt): | |
Diese Regeln gelten hier: |
LKR. SCHWEINFURT | Infektionen gesamt (Vortag): | Inzidenzwert: |
Neuinfektionen der letzten 7-Tage: | Todesfälle (gesamt): | |
Diese Regeln gelten hier: |
Die Maßnahmen in Bayern
Wird einer der Inzidenz-Werte (100, 50, 35) überschritten, ändert sich zunächst nichts. Der Wert muss drei Tage am Stück überschritten werden, dann tritt zwei Tage später die Verschärfung der Regeln in Kraft. Beispiel: Montag, Dienstag und Mittwoch wird ein Grenzwert überschritten, dann werden am Freitag die Regeln verschärft.
Wird einer der Inzidenz-Werte (100, 50, 35) drei Tage am Stück unterschritten, so kommen Erleichterungen zwei Tage später zum Tragen. Dann wird zur vorherigen Öffnungsstufe zurückgekehrt. Beispiel: Montag, Dienstag und Mittwoch wird ein Grenzwert unterschritten, dann werden am Freitag die Regeln gelockert. Generell wird aber kein weiterer Öffnungsschritt gegangen.
Geplante nächste Öffnungsschritte werden aufgrund der unklaren Inzidenzlage verschoben.
Einzelhandel:
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis maximal 50 dürfen Geschäfte regulär öffnen.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt Click&Meet.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 gilt Click&Meet, allerdings nur nach Vorlage eines negativen Corona-Tests.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 200 gilt Click&Collect.
Zu inzidenzunabhängigen Läden zählen jetzt nur noch Lebensmittelmärkte, Apotheken und Drogerien. Blumenhändler, Buchhändler, Gartenmärkte oder Baumärkte haben dadurch keine Sonderstellung mehr.
Schulen:
Bei einer Inzidenz von unter 100 gibt Wechselunterricht: Das heißt, dass immer nur ein Teil der Schüler Unterricht im Schulgebäude hat, der andere Teil hat Distanzunterricht von zu Hause. Die Schulen entscheiden für sich, in welcher Taktung dann ein Wechsel dieser beiden Gruppen stattfindet.
Bei einer Inzidenz von über 100 Distanzunterricht. Ausnahmen sind hier die Abschlussklassen, die vierten Klassen der Grundschulen und die elften Jahrgangsstufen an Gymnasien und Fachoberschulen.
Für alle Schüler im Präsenzunterricht gilt eine Testpflicht. Die Teilnahme am Unterricht ist nur mit negativem Testergebnis möglich. Die Tests werden als PCR-Tests, Schnelltests oder Eigentests an den Schulen durchgeführt. Die Pflicht gilt für Lehrer und Schüler zweimal pro Woche. Auch mit negativem Testergebnis bleibt die Maskenpflicht an den Schulen bestehen. Dabei wird Schülern das Tragen von medizinischen Masken empfohlen.
+++ Hier geht’s zu den Kabinettsbeschlüssen vom 7. April 2021. +++
Außerdem gilt:
Job & Arbeit: Arbeitgeber müssen Homeoffice-Möglichkeiten schaffen, wo es geht. Die entsprechende Arbeitsschutzverordnung wird bis zum 30. April verlängert.
Zudem sind Arbeitgeber ab dem 19. April verpflichtet ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten.
Reisen: Die Quarantäneverordnung nach Reisen wird in Bayern erweitert. Das bedeutet: Bei der Einreise aus besonders gefährlichen Gebieten beträgt die Quarantäne 14 Tage (statt bisher zehn). Außerdem kann die Quarantäne nicht mehr vorzeitig durch einen negativen Test verkürzt werden. Wer aus einem Nicht-Risiko-Gebiet einreist (beispielsweise Mallorca) muss noch vor Abflug einen negativen Test vorweisen. Reisen im Inland sind nicht möglich, Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätze bleiben geschlossen.
Gottesdienste: Gottesdienste sind nur dann erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Teilnehmern sichergestellt ist. Maskenpflicht gilt auch am Platz, Gesang der Gemeinde ist verboten.
Alkohol: Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten sind jeweils von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegen.
Alten- und Pflegeheime: Personal in Alten- und Pflegeheimen wird verpflichtend mehrmals pro Woche einem Schnelltest unterzogen. Auch Besucher von Bewohnern müssen einen negativen Schnelltest vorweisen.
Hier geht’s zu den Beschlüssen Bayerischen Kabinetts vom 23. März 2021
Verlauf des Inzidenzwertes im Sendegebiet
Seit Beginn der Pandemie beobachten wir den 7-Tage Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner in unserem Sendegebiet und den Teilregionen. In der Grafik sieht man den jeweils gemeldeten Tageswert, den wir von den Landratsämtern, dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und dem Robert-Koch-Institut (RKI) abgefragt haben.
Generell gilt der Schwellenwert von 50 bei dieser 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner als wichtig. Liegt er darunter, wird davon ausgegangen, dass Infektionen nachverfolgt werden können. Je weiter er darüber liegt, desto schwerer ist die Nachverfolgung von Infektionsketten und somit auch die Bekämpfung der Pandemie.
A-H-A-L Regeln beachten & Verbreitung bekämpfen
A – ABSTAND! Wo es möglich ist mindestens 1,5m Abstand zu anderen Personen halten.
H – HYGIENEREGELN! Regelmäßiges Hände Waschen & Niesen in die Armbeuge.
A – ALLTAGSMASKE! Aufsetzen beim Einkaufen, Busfahren oder anderen Situationen mit Fremden.
L – LÜFTEN! Regelmäßiges Lüften (alle 20min) in Räumen in denen Personen zusammenkommen wie z.B. Klassenzimmer oder Büro.