Wie viele Drohnen in Deutschland schon in die Luft gehen, weiß niemand so genau, die Wahrheit liegt wohl zwischen 400.000 und einer guten Million. Seit 1. Oktober 2017 gelten nun neue Regeln für die Piloten. Wir haben die wichtigsten für Euch zusammengefasst.

Wichtig: für den gewerblichen Gebrauch gelten gesonderte Regelungen und es sind auch weitere Genehmigungen nötig!

  • Wiegt die Drohne 250 Gramm und mehr, muss diese mit einer sichtbaren und feuerfesten Plakette mit Namen und Adresse gekennzeichnet werden.
  • Sobald das Fluggerät zwei Kilogramm und mehr wiegt, braucht man als Drohnenpilot einen „Führerschein“, einen sogenannten Kenntnisnachweis. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
  • Ab einem Gewicht von fünf Kilogramm ist eine zusätzliche Aufstiegserlaubnis nötig, die von den Landesluftfahrtsbehörden ausgestellt wird, bei uns durch das Luftamt Nordbayern.
  • Geflogen werden darf nicht überall, so sind zum Beispiel sensible Bereiche wie Flughäfen (auch An- und Abflugschneisen) oder Justizvollzugsanstalten tabu, in der Regel muss auch ein Mindestabstand eingehalten werden. Aber auch der Flug über Wohngrundstücke und über Menschen ist nicht erlaubt.
  • Für Drohnen gilt eine Versicherungspflicht, oft ist die private Haftpflichtversicherung nicht genug. Am besten haltet Ihr vor dem ersten Start Rücksprache mit Eurem Versicherungsfachmann oder Eurer Versicherungsfachfrau.
  • Geflogen werden darf nur, solange Sichtkontakt zur Drohne besteht (maximal 300 Meter), und nicht höher als 100 Meter.

Den Kenntnisnachweis für private Hobbypiloten könnt Ihr online ablegen, zum Beispiel beim Deutschen Aero Club oder beim Deutschen Modellfliegerverband.

Alle Angaben ohne Gewähr!