So viel kosten weggeworfene Zigarettenkippen, Wildpinkeln und Co.
Im letzten Jahr wurden in Würzburg fast eintausend Menschen verwarnt, die sich nicht an Recht und Ordnung gehalten haben. Neun hatten die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht entfernt, 48 Mal wurde Feuer gemacht und gegrillt, wo es nicht erlaubt war, 123 Bettler wurden verwarnt, 183 Personen hatten zum Beispiel Zigarettenkippen oder Kaugummis auf der Straße entsorgt, 227 Herrchen und Frauchen hatten ihre Hunde nicht angeleint und sage und schreibe 321 Wildpinkler wurden zur Kasse gebeten.
Wie viel Geld für diese kleinen Sünden fällig wird, das handhaben die Gemeinden unterschiedlich. In Würzburg kosten zum Beispiel weggeworfene Kippen zehn Euro, Wildpinkeln wird mit fünf bis 35 Euro geahndet.
Aber das könnten Euch die mehr oder weniger kleinen Sünden kosten:
- Als Fußgänger bei Rot über die Ampel: ab 5 Euro
- Blumen in Parkanlagen pflücken: Schadenersatz oder sogar Anzeige wegen Sachbeschädigung
- Zigaretten, Kaugummi und Müll auf der Straße entsorgen: 10 bis 35 Euro
- Hundekot nicht entfernt: 20 bis 150 Euro
- Abgelaufener Personalausweis: bis zu 5.000 Euro, wobei die Gemeinden in der Regel in den ersten Monaten ein Auge zudrücken bzw. nur kleine Verwarnungen aussprechen
- Wildpinkeln: 5 bis 5.000 Euro, eventuell kommen auch noch Schadenersatzansprüche dazu. Fühlen sich andere belästigt, drohen sogar bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe
- Gelben Sack zu früh rausstellen: unterschiedlich geregelt, in Würzburg erst am Tag der Abholung bis 7 Uhr, im Sommer bis 6 Uhr, sonst bis zu 1.000 Euro Strafe
- Handtücher aus Hotels oder Gläser aus Kneipen entwenden: das ist Diebstahl, 10-30 Tagessätze
- Fundsachen unterschlagen: ab einem Wert von 10 Euro müssen die Fundsachen abgegeben werden, sonst drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen bis drei Jahre
- Schülerausweis fälschen um sich zum Beispiel älter zu machen: Urkundenfälschung, dafür bekommt man in der Regel Sozialstunden aufgebrummt
- Zeitung des Nachbarn klauen: Diebstahl, bis zu 30 Tagessätze
- Schummeln bei der Kilometerangabe in der Steuererklärung: Steuerhinterziehung, bis zu fünf Jahre Haft, meist 20 bis 30 Tagessätze
- Nächtliches Einsteigen ins Freibad: Hausfriedensbruch und Erschleichen von Leistungen, 10 bis 20 Tagessätze