Allgemein bekannt ist, dass in manchen Teilen Deutschlands mit der Ausübung der gleichen Tätigkeit deutlich mehr verdient werden kann, als in anderen. Besonders auffällig sind diesbezüglich immer noch die Unterschiede durch das sogenannte „Ost-West-Gefälle“. Aber auch Frauen und Männer werden in Deutschland oftmals noch ungleich bezahlt. Wie dem Statistischen Bundesamt zu entnehmen ist, hat sich daran auch in den letzten 21 Jahren nicht viel geändert. Demnach verdienen Frauen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Sie arbeiten folglich 77 Tage im Jahr umsonst. Infolge des Equal Pay Days am 18. März 2017 ist das Thema Lohnunterschiede nun wieder in aller Munde.

Am Equal Pay Day wurde erneut vor allem auf die Geschlechter-Einkommenslücke aufmerksam gemacht

Auch in Mainfranken haben Verbände und Politiker am 18. März mit Infoständen auf die großen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen hingewiesen. Ihr Ziel: Endlich gleicher Lohn für Frauen und Männer.

Aber woher kommt dieser großen Unterschied? Warum verdienen Frauen in einem emanzipierten Land wie Deutschland immer noch deutlich weniger als Männer?

Die Gewerkschaft Ver.di weist diesbezüglich daraufhin, dass Frauen einfach oftmals in schlechter bezahlten Berufen und Branchen arbeiten und auf niedrigeren Stufen der Karriereleiter stehen. Dazu kommt, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und auch länger wegen der Betreuung der eigenen Kinder oder der Pflege ihrer Eltern unterbrechen. Obendrein werden die Arbeitsanforderungen in sogenannten typischen Frauenberufen, zum Beispiel im Bereich Erziehung und Pflege, offensichtlich schlechter bewertet als die Anforderungen in sogenannten Männerberufen. Da diese häufiger mit Technik oder viel Geld zu tun haben.

Interessant ist aber doch, dass Frauen sogar bei gleicher Ausbildung, gleichem Alter, gleichem Beruf und gleichem Betrieb im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen etwa 12 Prozent weniger Entgelt erhalten.

Frauen verdienen im Schnitt immer noch weniger als ihre männlichen Arbeitskollegen.
Bild: © Jamrooferpix (fotolia.com)

Ver.di kommt daher nicht unbegründet zu dem Schluss, dass das Geschlecht also auch heute noch für ein deutlich geringeres Einkommen verantwortlich ist. Ausschlaggebend dafür seien die bestehenden Rollenbilder und die Aufgabenverteilung in den Familien.

Gefordert wird eine gesetzliche Regelung zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit. Damit sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis geschlechtsneutral zu gestalten.

Die Berechnung der Lohnhöhe ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig

Die Höhe der Vergütung des Arbeitnehmers ist nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit in Deutschland frei vereinbar. Allerdings darf der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn dabei nicht unterschritten werden. Die Gestaltungsfreiheit bedeutet also keinesfalls, dass der Arbeitgeber die Höhe des Lohns willkürlich festlegen darf, vielmehr muss er beim Ermessen folgende Punkte berücksichtigen:

  • Die Marktsituation
  • Die Fachkenntnisse des Arbeitnehmers
  • Die Belastung am Arbeitsplatz
  • Den Grad der zu tragenden Verantwortung
  • Die Arbeitsbedingungen

Mit der Entgeltdifferenzierung kann dann ein von allen Beteiligten als gerecht empfundenes Entgelt für die geleistete Arbeit ermittelt werden. Als primärer Parameter dafür dient die Arbeitsbewertung, ein Verfahren zur Bestimmung des Arbeitswertes einer Tätigkeit.
Darüber hinaus können noch weitere, grundsätzliche Überlegungen zum Lohnniveau angestellt werden. Zum Beispiel, ob der Arbeitgeber freiwillig einen Lohn zahlen möchte, der oberhalb des Gleichgewichtsniveaus liegt. Der sogenannte Effizienz-Lohn wird oft dann ins Spiel gebracht, wenn der Arbeitgeber sich dadurch verspricht,

  • die Arbeitsproduktivität zu erhöhen,
  • die Fluktuationskosten zu senken,
  • die Arbeitnehmer mit der höchsten Produktivität zu rekrutieren oder
  • die Arbeitsnoemen zu erhöhen.

Er kann sich aber auch kollektiven Verträgen, wie den Tarifverträgen per Allgemeinverbindlichkeitserklärung, anschließen. Diese enthalten Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen regeln, als auch die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festhalten.

Die häufig geschlechtsspezifisch verwendeten Entgeltfindungssysteme, wie die Anwendung von Leichtlohngruppen (vorwiegend für Frauen), sind immerhin im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als unzulässig erklärt worden. Sie verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot.

All die individuellen Löhne werden heutzutage in darauf angepasste Lohnabrechnungsprogramme eingespeist, um dabei den Überblick nicht zu verlieren. In diesen werden die flexiblen Lohnarten dann ganz reibungslos automatisch verwaltet, was früher einen enormen Aufwand bedeutete.

Die Entgeltdifferenzierung ist aber auch von den Ländern abhängig.

Große Unterschiede im Lohniveau zwischen den ländlichen Gebieten und Großstädten

Die Höhe des Lohns hängt neben der individuellen Position oder der Branche aber auch entscheidend vom Arbeitsort ab. Während in Großstädten und Ballungszentren wie München, Düsseldorf und Frankfurt am Main tendenziell die höchsten Gehälter gezahlt werden, sind eher ländliche Gebiete und ostdeutsche Städte wie Cottbus und Schwerin am Ende der Skala zu finden.

So liegen Frankfurt und München mit nicht weniger als 17 bis 19 Prozent über dem gesamten Bundesdurchschnitt, wohingegen der Osten mit bis zu 25 Prozent deutlich darunter liegt. Aber auch zwischen den ländlichen Gebieten gibt es noch Unterschiede von bis zu 33 Prozent. Selbst zwischen den einzelnen Großstädten herrschen Einkommensunterschiede von bis zu 12 Prozent.
Die Bundesländer betreffend, steht Hessen mit der Finanzmetropole Frankfurt ganz oben. So beträgt dort das Durchschnittgehalt der Fach- und Führungskräfte stolze 105.122 Euro. Mit der Hauptstadt München erscheint Bayern mit 98.147 Euro auf Platz zwei, dicht gefolgt von Baden-Württemberg mit 98.204 Euro.

Daneben beträgt das bundesweite Durchschnittsgehalt, in dem alle Löhne berücksichtigt werden gerade einmal 40.000 Euro.

Lässt man die Hauptstädte der Länder bei der Berechnung heraus, fällt Bayern allerdings schnell wieder hinter Baden-Württemberg auf Platz drei. Nichtsdestotrotz liegt es dann immer noch bei 6,1 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.

Die Stadt Würzburg liegt mit einem durchschnittlichen Monatsgehalt von 2.950 Euro was die Regionen Bayerns betrifft eher im Mittelfeld. Im Vergleich dazu kommt das monatliche Durchschnittseinkommen in Sachsen gerade mal auf 2.326 Euro.

In manchen einigen Bundesländern lässt sich deutlich mehr verdienen als in anderen.
Bild: © Artalis-Kartographie (fotolia.com)

Durchschnittliches Monatsgehalt im Vergleich:

  • Würzburg: 2.950 Euro
  • München: 3.485 Euro

Auch wenn der Unterschied auf den ersten Blick immens erscheint, so müssen auch die Mietkosten der jeweiligen Regionen berücksichtigt werden. Denn der vermeintliche Cash-Vorteil der Bewohner westdeutscher Metropolen kann durch höhere Lebenshaltungskosten auch schnell wieder verpuffen.

Bei den Miet- und Kaufpreisen für Wohnungen oder Häuser liegt München fast 70 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.

In München kann eine Vier-Zimmer-Wohnung gut und gerne monatlich 1.500 bis 2.000 Euro kosten und freistehende Reihenhäuschen im Grünen sind nicht unter 500.000 Euro zu bekommen. Im Osten sieht das schon wieder ganz anders aus. In Leipzig kann man bereits ab 200.000 Euro Eigenheimbesitzer werden und eine Vier-Zimmer-Wohnung ist bereits zwischen 300 und 600 Euro zu erwerben.

Auch die Ausgaben für Gastronomie und sämtliche Dienstleistungen sind hier deutlich höher. Ein Umzug nach München lohnt sich daher erst, wenn der neue Arbeitgeber die höheren Wohnkosten durch einen Mehrverdienst von rund 15.000 bis 20.000 Euro netto ausgleicht.

Was das Wohnen und Arbeiten in einer Stadt betrifft, sind die Städte Dortmund, Aachen und Hannover interessant. Hier klettert der Gehaltsindex zwischen 18 und 10 Punkten über den Mietindex.

Gewerkschaften wie Ver.di weisen aber auch immer wieder auf Ungerechtigkeiten in Sachen Arbeitsbedingungen und Bezahlungen hin. So in Würzburg zuletzt bei einer Demonstration quer durch die Innenstadt im Februar diesen Jahres.

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