Abbildung 1: Noch vor einigen Jahren war das Herunterladen von Musik aus dem Netz ein ganz großes Thema – mittlerweile scheint sich die Situation jedoch entspannt zu haben. Dies liegt auch an zahlreichen legalen Angeboten.
Früher war es für viele Menschen üblich, einzelne Lieder oder ganze Alben im Netz herunterzuladen. Die eingeschlagenen Wege waren nicht immer legal und auch der Gedanke, dass das Herunterladen und Umwandeln von Musik auf YouTube immer gemäß den rechtlichen Bestimmungen war, war grundlegend falsch. Heute haben viele Streamingdienste und Angebote das Herunterladen nahezu verdrängt – doch manche Alben oder Lieder möchten User trotzdem besitzen. Andere Musikliebhaber wollen nicht ständig online sein, um Musik zu hören. Welche Möglichkeiten gibt es also, um die Musik auf der Fest- oder Speicherkarte zu speichern, ohne sich in den illegalen Raum zu begeben? Dieser Artikel klärt auf.
Von Amazon bis Musicload – kommerzielle Angebote
Der einfachste Weg, um ein Album oder einen einzelnen Song tatsächlich legal zu besitzen, ist natürlich, ihn zu kaufen. Hier ist Amazon wohl der Anbieter, der am Häufigsten genutzt wird. Und es gibt einen Vorteil: Selbst diejenigen, die sich die CD holen, erhalten die MP3-Version des Albums automatisch zum Download. Eine weitere Alternative bieten die Streamingdienste von Amazon oder auch von Musicload:
- Amazon – um Amazon Music nutzen zu können und auf die Songs zuzugreifen, ist, sich bei Amazon Music Unlimited anzumelden. Gegen eine monatliche Gebühr können Nutzer unbegrenzt auf unzählig viele Songs und Alben zurückgreifen. Wer bereits Prime-Kunde ist, kann auch ohne die Flatrate die Lieder hören. Voraussetzung ist allerdings, dass die eigene App genutzt wird oder dass ein anderes zum Streaming geeignetes Amazon-Produkt vorhanden ist. In der Musikbibliothek befinden sich aber nur Künstler, die an dem Programm teilnehmen. Das Herunterladen ist nur indirekt möglich, bzw. werden die Lieder automatisch gelöscht, wenn das Abo oder Prime gekündigt werden. Einzig die gekauften Songs bleiben erhalten.
- Musicload – auch hier erhalten User gegen eine monatliche Gebühr die Möglichkeit, auf eine Musikbibliothek zurückzugreifen und die Songs zu streamen und herunterzuladen. Nach der Anmeldung können User einzelne Songs oder Alben in der MP3-Version kaufen und herunterladen. Die einzelnen Dateien werden ohne Kopierschutz heruntergeladen, sodass sie mühelos auf mehreren Geräten abgespielt werden können.
Der Vorteil der kommerziellen Angebote ist, dass der Nutzer immer auf der rechtlich sicheren Seite ist und sich keinerlei Gedanken darüber machen muss, unbewusst an Tauschbörsen teilzunehmen oder Musik zu hören, die illegal im Netz ist.
Kostenlose Portale
Ein Großteil derjenigen, die zwischendurch mal Musik hören wollen, geht zu YouTube. Warum auch nicht, immerhin landet hier so ungefähr jedes Album kurz nach der Veröffentlichung. Zum Reinhören mag das gar nicht so schlecht sein, doch ist YouTube aus rechtlicher Sicht in einigen Fällen heikel:
- Raubkopien – einige Alben und Songs, die auf YouTube zu finden sind, werden von Nutzern selbst hochgeladen. Und genau das ist verboten, sofern es sich nicht um vom Uploader selbst gemachte Musik handelt. Das Kopieren von Alben und das Hochladen derselben ist schlichtweg verboten. Das gilt übrigens auch für die diversen Videos, die mit Musik bekannter Künstler hinterlegt sind. Wer diese Videos nun über einen Konverter in MP3 umwandelt und herunterlädt, begibt sich auf den illegalen Weg. Eine Ausnahme gibt es dennoch: Viele Bands, Künstler und Plattenfirmen haben eigene YouTube-Kanäle und stellen hier Lieder oder auch ganze Alben ein. Das Streamen dieser Musik ist natürlich erlaubt und erwünscht.
- Umwandeln – jegliche nicht lizenzfreie Musik auf YouTube, die umgewandelt und heruntergeladen wird, ist eine Raubkopie.
Dies gilt so ungefähr für jedes kostenfreie Portal. Wer sich über YouTube eine Playlist erstellt und die Lieder oder Alben nur online hört, bewegt sich jedoch im erlaubten oder zumindest geduldeten Bereich. Wer allerdings hingeht und selbst gekaufte Musik hochlädt – selbst als Hintergrundmusik in Videos – macht sich strafbar.
Urheberrecht – was ist legal?
Grundsätzlich gilt in Deutschland und diversen weiteren Ländern das Urheberrecht. In Deutschland ist es so geregelt, dass ein Werk – welcher Art auch immer – erst dann der Allgemeinheit zur Verfügung steht, wenn der Urheber mindestens 70 Jahre lang tot ist und es keinerlei Erben gibt, die an seiner Stelle das Urheberrecht weiter geltend machen. Auch in anderen Ländern gilt dieses Recht, wenn auch die Jahreszahl durchaus abweichen kann. Was bedeutet das im Falle von Musik:
- Neue Alben – ist ein Album oder ein Song gerade erst rausgekommen und steht im Internet kostenlos zum Download zur Verfügung, ist das Angebot mit Skepsis zu betrachten. Derjenige, der die Musik nur hört oder herunterlädt, macht sich nicht unbedingt strafbar, der Uploader hingegen schon. Allerdings könnte sich die Gesetzeslage hinsichtlich der Nutzung jederzeit ändern.
- Alte Songs – wer eher nach älteren Stücken sucht, kann durchaus auf komplett legale Songs stoßen, auch wenn das Urheberrecht nicht abgelaufen ist. Viele Künstler geben ältere Stücke frei heraus.
- Freie Werke – kleinere Bands oder unbekannte Künstler geben ihre Musik oft völlig kostenfrei und legal heraus. Wer sich vergewissern will, ob das Angebot korrekt ist, sollte die Homepage des Künstlers aufrufen. Hier steht garantiert ein Link zu der Musik.
Wer nach kostenfreier Musik von bekannten Künstlern sucht, kann durchaus immer wieder Glück haben. Nicht nur auf den offiziellen Kanälen auf YouTube geben Bands und Plattenfirmen Musik heraus. Auch auf den Webseiten der Bands gibt es immer wieder die Links zu den jeweiligen Songs. Für die eigenen Zwecke können sie natürlich heruntergeladen und umgewandelt werden – das eigenständige Hochladen und somit Verbreiten von den Dateien ist allerdings verboten.
Abbildung 2: Kostenlose Downloads von Musik sind immer dann ok, wenn es sich um lizenzfreie Musik handelt oder die Künstler selbst die Titel zur Verfügung stellen.
Fazit – es gibt viele Möglichkeiten
Wer wirklich sicher sein möchte, dass er keine illegal hochgeladenen Songs hört, sollte einen der Musikdienste nutzen und gegen eine monatliche Gebühr auf die Musikdatenbank zurückgreifen. Nicht nur Amazon oder Musicload bieten dies an, auch viele Mobilfunkanbieter integrieren längst eine Musikflatrate mit legalen Angeboten. Wer zwischendurch mal Musik hören will, kann problemlos auch YouTube nutzen.
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