Rauchmelder sind Lebensretter. Das weiß auch die Bundesregierung. Ab Januar 2018 gibt es die Rauchmelderpflicht in Wohnräumen. Das müsst Ihr jetzt dazu wissen:
- Ab dem 1.1.2018 muss in Zimmern mit Ruhemöglichkeit, also zum Beispiel dem Schlafzimmer, ein Rauchmelder moniert sein.
- Auch in Flure und Räumen die als Notausgang genutzt werden können, muss einen Rauchmelder sein
- Wohnt ihr in Miete, muss der Vermieter zwar die Rauchmelder stellen, um die Montage und die Wartung muss sich jedoch jeder Mieter selbst kümmern.
- Einmal pro Jahr muss der Rauchmelder auf seine Funktion getestet werden. Wie das genau geht, steht in der Gebrauchsanweisung eines jeden Rauchmelders.
- Habt ihr im Falle eines Brandes kein Rauchmelder, drohen bei Personenschaden Strafen von Seiten des Gesetzgebers.
- Könnt ihr nach einem Brand nicht nachweisen, dass ihr ordnungsgemäß einen Brandmelder hatten, bleibt ihr auf der Schadensumme sitzen, da die Versicherung nicht zahlt.
Mehr zu diesem Thema findet Ihr auf der Seite des bayerischen Innenministeriums.