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Ganz nah dran – wir berichten aus Main Spessart, Kitzingen und Würzburg. Die Politik in Berlin kümmert sich oft nur um die Großen. Und wer denkt an die Kleinen vor Ort? WIR – Charivari, das Radio von hier. Bei unserer Mainfrankentour haben wir erfahren, was Euch am Herzen liegt.
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In Deutschland wächst die Auswahl an Bio-Produkten. So stieg der Anteil der Bio-Zertifizierungen 2012 von 52% auf heute 65%. In der Bio-Branche geht es darum, über den eigenen Tellerrand zu schauen und einen ganzheitlichen, umweltfreundlichen Ansatz zu verfolgen. In den Vertrieb und die Produktion sollen sozialen Aspekte der Anbauländer einbezogen werden.
Was steckt wirklich im Bio-Kaffee?
Der spürbare Klimawandel und der Wille des Verbrauchers nach nachhaltigen Lebensmitteln lässt die Nachfrage nach Bio-Kaffee ansteigen. Es handelt sich hierbei um fair gehandelte Kaffeebohnen, die auf bedenkliche Inhaltsstoffe verzichten und für eine faire Entlohnung der Kaffeebauern sorgen. Eine der höchsten Prioritäten liegt auf der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit beim Anbau. So müssen die landwirtschaftlichen Bedingungen vor Ort im Einklang mit der Natur sein. Sie dürfen nicht zerstörerisch in die Natur und das Ökosystem eingreifen.
Die Kaffeehersteller sollen die Rohstoffreserven schonen und die Bauern den Boden dauerhaft fruchtbar halten. Das erreichen die Kaffeebauern, indem sie ausschließlich natürliche Düngemittel einsetzen und vollständig auf Pestizide verzichten. Die Verbraucher gehen auf Nummer sicher, da sie keinerlei schadhafte Rückstände im Kaffee zu befürchten haben. Durch die schonende Röstung im Anschluss bleibt ein milder und vollmundiger Geschmack erhalten. So werden die Bohnen bei geringen Temperaturen über einen längeren Zeitraum geröstet und danach schonend gelagert. Dadurch gelangen weniger Bitterstoffe und Säuren in den Kaffee. Einen guten Bio-Kaffee schmeckt man von der ersten Tasse an.
Woran erkennen Käufer Bio-Kaffee ist?
Im Handel und in den führenden Onlineshops erkennen die Käufer die Bio-Kaffees an dem zertifizierten Biolabel. Vorab müssen die Bohnen und die Hersteller einen gründlichen Test durchlaufen, bevor sie das Siegel auf die Packung kleben. Nur mit dem Gütesiegel der EU und dem Deutschen Siegel können die Käufer auf Nummer sicher gehen, dass es sich um zertifizierten Bio-Kaffee handelt. Es gibt genaue gesetzliche Regulierungen, was die Kaffeebohnen erfüllen müssen, um das Bio-Zertifikat zu erhalten.
Darüber hinaus achten die Hersteller auf eine schonende Trommelröstung. Dahinter steckt eine jahrhundertealte Röstkunst, die man von dem ersten Schluck an schmeckt. Dank einer feinen Sensorik und der jahrelangen Erfahrung können ausgesuchte Hersteller mit einem ausgeglichenen und harmonischen Geschmack punkten. Die Hersteller rösten die Bohnen besonders schonend, um ihnen keinen Schaden zuzufügen. Alles andere würde sich in einem bitteren und unangenehmen Geschmack negativ bemerkbar machen.
Welche Zertifizierungen gibt es für Kaffee?
Grundsätzlich gibt es das deutsche Bio-Siegel, das an dem Kürzel Bio in dem Sechseck zu erkennen ist. Hinzu kommt der Hinweis nach EG Öko Verordnung. Darüber hinaus können die Kaffeebohnen ein europäisches Bio-Siegel erhalten. Es handelt sich hierbei um das EU weite Bio-Siegel, das wie eine hellgrüne Flagge aussieht. Die Konturen formen einzelne grüne Blätter. Eine besondere Zertifizierung ist das Demeter Bio-Siegel, das sich in Details von der normalen Bio-Verordnung unterscheidet. Hinzu kommen das Bioland Siegel. Das ist der größte Verband für die ökologische Landwirtschaft innerhalb von Deutschland. Die Marke gibt es seit 1978. Sie ist mittlerweile als Warenzeichen eingetragen. Es gibt kaum strengere Regulierungen als das Bioland Siegel. Entsprechend hoch ist der Preis für die Kaffeebohnen. Durch diese Zertifikate erkennen die Verbraucher jeden nachhaltigen Kaffee auf den ersten Blick.
Unzählige Betreiber von Tattoo- und Piercingstudios haben aufgeatmet, als sie erfuhren, dass sie unter strengen Auflagen ihr Geschäft am 8. März öffnen dürfen. Auch wenn es bundesweit differenzierte Regelungen gibt, ähneln sich viele Vorschriften.
Öffnung ab dem 8. März unter Auflagen
Wer sein Studio für Tattoo und Piercing in Corona Zeiten erfolgreich betreiben möchte, muss sich umstellen und ein paar Umwege in Kauf nehmen. Zunächst dürfen keine Kunden einfach so im Laden vorbeischauen. Sie müssen vorab einen Termin mit dem Piercer oder mit dem Tätowierer vereinbaren. Hier helfen Programme wie de.fresha.com, die Termine digital anzunehmen und effektiver zu koordinieren. Es geht um eine Nachvollziehbarkeit aller Kundenbewegungen in dem eigenen Laden.
Im Studio und in den Pausenräumen haben die Betreiber für eine durchgängige Belüftung zu sorgen. Insbesondere wenn sich mehrere Personen aufhalten, sollte der Mindestabstand gewahrt bleiben. Die Mindestfläche von einer Person liegt bei 10 m². Diese darf nicht unterschritten werden, wenn sich mehrere Personen in einem Raum befinden.
Was sind die Voraussetzungen für Tattoo- und Piercing-Studios?
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, kurz BGW, hat einen aktuellen Arbeitsschutzstandard für Tattoo- und Piercingstudios herausgebracht. Damit möchte die BGW vorsorgen und Kunden sowie Beschäftigte vor der Ansteckung mit dem Corona Virus schützen. Die Mitarbeiter in dem Piercing und Tattoostudio müssen eine medizinische Gesichtsmaske beziehungsweise einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Kunden und Kundinnen, die diese Studio betreten, sollten vorab einen Blick auf die Verordnung der Länder werfen, diese definieren die Bedeckung von Mund und Nase. Das ist dann notwendig, wenn die Kunden nach den Vorgaben keine FFP2 Maske tragen können.
Sind in dem Studio Mitarbeiter im Büro beschäftigt, sollten die Möglichkeit des Home-Office geboten werden. Nur betriebsbedingte Gründe sprechen dagegen. Das ist gerade bei Tätowierern und Piercern der Fall, denn diese arbeiten vor Ort direkt am Kunden. Es ließe sich also schwerlich durchsetzen, die das Tattoo im Home-Office oder digital in einer Zoomkonferenz durchzuführen. Wenn es um die differenzierten Vorschriften der Länder geht, wird es für Unternehmer und Soloselbstständige kompliziert. Zum Teil gibt es nämlich empfindliche Unterschiede, die sich im Arbeitsalltag deutlich bemerkbar machen.
Digital und Kundennah: Terminvergabe und Koordination nach Corona
Darüber hinaus liefert der deutschlandweite Stufenplan eine Orientierung, wie es mit den weiteren Öffnungsschritten aussieht. Die vorsichtigen Lockerungen sind immer an eine sinkende Inzidenz gebunden. Alle Tattoo und Piercing-Studios sind angehalten, die Vorgaben in einem strengen Hygienekonzept umzusetzen, um sich selbst vor einer weiteren Schließung zu schützen. Je nach Inzidenz haben die Bundesländer und Kommunen die Möglichkeit, ab einem bestimmten Wert, die Notbremse zu ziehen. In diesem Fall müssten die körpernahen Dienstleistungen ihren Betrieb einstellen.
Schon heute überlegen einige Betreiber, praktische digitale Konzepte wie zum Beispiel der Terminvereinbarungen, auch für die Zeit nach Corona zu übernehmen. In erster Linie geht es dabei darum, die Arbeitsabläufe und die Koordination effektiver und einfacher zu gestalten. Gerade im Bereich Tattoo und Piercing wird nur mit Terminvorgaben gearbeitet, von daher sind vergleichbare Programme für viele Unternehmer ein unverzichtbares Tool, das Ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten enorm weiterhilft.
STADT WÜRZBURG | Infektionen gesamt (Vortag): | Inzidenzwert: |
Neuinfektionen der letzten 7-Tage: | Todesfälle (gesamt): | |
Diese Regeln gelten hier: |
LKR. WÜRZBURG | Infektionen gesamt (Vortag): | Inzidenzwert: |
Neuinfektionen der letzten 7-Tage: | Todesfälle (gesamt): | |
Diese Regeln gelten hier: |
LKR. KITZINGEN | Infektionen gesamt (Vortag): | Inzidenzwert: |
Neuinfektionen der letzten 7-Tage: | Todesfälle (gesamt): | |
Diese Regeln gelten hier: |
LKR. MSP | Infektionen gesamt (Vortag): | Inzidenzwert: |
Neuinfektionen der letzten 7-Tage: | Todesfälle (gesamt): | |
Diese Regeln gelten hier: |
STADT SCHWEINFURT | Infektionen gesamt (Vortag): | Inzidenzwert: |
Neuinfektionen der letzten 7-Tage: | Todesfälle (gesamt): | |
Diese Regeln gelten hier: |
LKR. SCHWEINFURT | Infektionen gesamt (Vortag): | Inzidenzwert: |
Neuinfektionen der letzten 7-Tage: | Todesfälle (gesamt): | |
Diese Regeln gelten hier: |
Wird einer der Inzidenz-Werte (100, 50, 35) überschritten, ändert sich zunächst nichts. Der Wert muss drei Tage am Stück überschritten werden, dann tritt zwei Tage später die Verschärfung der Regeln in Kraft. Beispiel: Montag, Dienstag und Mittwoch wird ein Grenzwert überschritten, dann werden am Freitag die Regeln verschärft.
Wird einer der Inzidenz-Werte (100, 50, 35) drei Tage am Stück unterschritten, so kommen Erleichterungen zwei Tage später zum Tragen. Dann wird zur vorherigen Öffnungsstufe zurückgekehrt. Beispiel: Montag, Dienstag und Mittwoch wird ein Grenzwert unterschritten, dann werden am Freitag die Regeln gelockert. Generell wird aber kein weiterer Öffnungsschritt gegangen.
Geplante nächste Öffnungsschritte werden aufgrund der unklaren Inzidenzlage verschoben.
Einzelhandel:
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis maximal 50 dürfen Geschäfte regulär öffnen.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt Click&Meet.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 gilt Click&Meet, allerdings nur nach Vorlage eines negativen Corona-Tests.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 200 gilt Click&Collect.
Zu inzidenzunabhängigen Läden zählen jetzt nur noch Lebensmittelmärkte, Apotheken und Drogerien. Blumenhändler, Buchhändler, Gartenmärkte oder Baumärkte haben dadurch keine Sonderstellung mehr.
Schulen:
Bei einer Inzidenz von unter 100 gibt Wechselunterricht: Das heißt, dass immer nur ein Teil der Schüler Unterricht im Schulgebäude hat, der andere Teil hat Distanzunterricht von zu Hause. Die Schulen entscheiden für sich, in welcher Taktung dann ein Wechsel dieser beiden Gruppen stattfindet.
Bei einer Inzidenz von über 100 Distanzunterricht. Ausnahmen sind hier die Abschlussklassen, die vierten Klassen der Grundschulen und die elften Jahrgangsstufen an Gymnasien und Fachoberschulen.
Für alle Schüler im Präsenzunterricht gilt eine Testpflicht. Die Teilnahme am Unterricht ist nur mit negativem Testergebnis möglich. Die Tests werden als PCR-Tests, Schnelltests oder Eigentests an den Schulen durchgeführt. Die Pflicht gilt für Lehrer und Schüler zweimal pro Woche. Auch mit negativem Testergebnis bleibt die Maskenpflicht an den Schulen bestehen. Dabei wird Schülern das Tragen von medizinischen Masken empfohlen.
+++ Hier geht’s zu den Kabinettsbeschlüssen vom 7. April 2021. +++
Außerdem gilt:
Job & Arbeit: Arbeitgeber müssen Homeoffice-Möglichkeiten schaffen, wo es geht. Die entsprechende Arbeitsschutzverordnung wird bis zum 30. April verlängert.
Zudem sind Arbeitgeber ab dem 19. April verpflichtet ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten.
Reisen: Die Quarantäneverordnung nach Reisen wird in Bayern erweitert. Das bedeutet: Bei der Einreise aus besonders gefährlichen Gebieten beträgt die Quarantäne 14 Tage (statt bisher zehn). Außerdem kann die Quarantäne nicht mehr vorzeitig durch einen negativen Test verkürzt werden. Wer aus einem Nicht-Risiko-Gebiet einreist (beispielsweise Mallorca) muss noch vor Abflug einen negativen Test vorweisen. Reisen im Inland sind nicht möglich, Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätze bleiben geschlossen.
Gottesdienste: Gottesdienste sind nur dann erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Teilnehmern sichergestellt ist. Maskenpflicht gilt auch am Platz, Gesang der Gemeinde ist verboten.
Alkohol: Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten sind jeweils von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegen.
Alten- und Pflegeheime: Personal in Alten- und Pflegeheimen wird verpflichtend mehrmals pro Woche einem Schnelltest unterzogen. Auch Besucher von Bewohnern müssen einen negativen Schnelltest vorweisen.
Hier geht’s zu den Beschlüssen Bayerischen Kabinetts vom 23. März 2021
Seit Beginn der Pandemie beobachten wir den 7-Tage Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner in unserem Sendegebiet und den Teilregionen. In der Grafik sieht man den jeweils gemeldeten Tageswert, den wir von den Landratsämtern, dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und dem Robert-Koch-Institut (RKI) abgefragt haben.
Generell gilt der Schwellenwert von 50 bei dieser 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner als wichtig. Liegt er darunter, wird davon ausgegangen, dass Infektionen nachverfolgt werden können. Je weiter er darüber liegt, desto schwerer ist die Nachverfolgung von Infektionsketten und somit auch die Bekämpfung der Pandemie.
A – ABSTAND! Wo es möglich ist mindestens 1,5m Abstand zu anderen Personen halten.
H – HYGIENEREGELN! Regelmäßiges Hände Waschen & Niesen in die Armbeuge.
A – ALLTAGSMASKE! Aufsetzen beim Einkaufen, Busfahren oder anderen Situationen mit Fremden.
L – LÜFTEN! Regelmäßiges Lüften (alle 20min) in Räumen in denen Personen zusammenkommen wie z.B. Klassenzimmer oder Büro.
Grundsätzlich wird zwischen inzidenzabhängigen und -unabhängigen Geschäften unterschieden. Inzidenzunabhängig sind unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Frisöre und Babyfachmärkte.
Inzidenzabhängig sind alle übrigen Geschäfte, wie beispielsweise Mode-Läden und Elektronik-Märkte. Seit dem 12. April zählen auch Blumenländen, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumärkte und Buchhandlungen wieder dazu.
Welche Geschäfte und Dienstleister inzidenzabhängig und -unabhängig sind steht in einer Übersicht des Bayerischen Gesundheitsministeriums.